Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationspflicht laut § 5 ECG, § 14 UGB, § 63 GewO und Offenlegungspflicht laut § 25 MedienG:
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Ing. Christopher Wällisch, Creo Holding GmbH) und dem Auftraggeber.
2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die für die Realisierung des Projektes benötigten Informationen und Dateien fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Werden vom Auftraggeber die für die Umsetzung des Projektes benötigten Unterlagen und Dateien nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, insbesondere wenn dieser Umstand eine Finalisierung des Projektes wesentlich erschwert oder unmöglich macht, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bisherige Leistung nach Stunden abzurechnen.
3. Haftung des Auftraggebers, Urheberrecht
Der Auftraggeber ist allein für den Inhalt seiner Webseite verantwortlich und versichert, dass die für die Umsetzung des Auftrages übermittelten Grafiken, Fotos, Texte und Unterlagen keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzen. Weiters haftet der Auftraggeber dafür, dass durch seinen Internetauftritt weder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemeingültige (wettbewerbsrechtliche etc.) Rechtsnormen verstoßen wird.
Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Angaben im Impressum sowie die Datenschutzerklärungen korrekt sind und den gesetzlichen Vorschriften – hinsichtlich der Datenschutzerklärung insbesondere der DSGVO – entsprechen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten und sämtliche finanzielle und sonstige (immaterielle Schäden etc.) Nachteile und Kosten – einschließlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung – zu ersetzen, die dem Auftragnehmer durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten entstanden sind.
4. Kennzeichnung, Referenzangabe
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf allen Werbemitteln auf den Auftragnehmer als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text und wird in das Erscheinungsbild der Auftraggeberseite so eingearbeitet, dass dieser nicht störend ist. Gegen einen zuvor schriftlich vereinbarten Betrag hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese Kennzeichnung entfernen zu lassen. Ansonsten ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, während aufrechter Vertragsbeziehung auf der eigenen Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die Seite als Referenzprojekt bzw. die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
5. Suchmaschinenoptimierung
Für den Fall, dass eine Suchmaschinenoptimierung vereinbart war, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass vom Auftragnehmer keine Garantie für den Erfolg einer vorderen Platzierung in den Suchmaschinen gegeben werden kann, da sich die Position einer Webseite jederzeit ändern kann. Weiters weist der Auftragnehmer darauf hin, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Hierfür wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen.
6. Webhosting und Domain
Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selbst oder nach Bevollmächtigung des Auftragnehmers durch diesem beim Provider veranlasst werden. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber gemäß dem jeweiligen Angebot Speicherplatz auf einem Server, der mit dem Internet verbunden ist, zur Verfügung. Die Webhosting Produkte werden nicht vom Auftragnehmer selbst betrieben, sondern als Dienstleistung von Dritten zugekauft.
Bezüglich Webhosting und der Domain(s) gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen hat der Auftraggeber zu unterlassen. Jede Haftung durch den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist bei Verletzung von Vertragsbedingungen des Drittanbieters durch den Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Leistung sofort einzustellen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung von Domain- und Webhosting Produkten durch eine jährliche Vorauszahlung des Auftraggebers. Kündigungen von Domain- und Webhosting Produkten müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Leistungsperiode (in der Regel ein Jahr) in schriftlicher Form erfolgen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag für die Domain- und die Webhosting Produkte um jeweils ein weiteres Jahr.
Eine Kündigung der Domain- und Webhosting Produkte hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge.
7. Nutzungsrechte und Lizenzschlüssel
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gehen sämtliche Nutzungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Produkt (Webseite, Logo, Grafik etc.) ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung nach der vollständigen Bezahlung aller Leistungen auf den Auftraggeber vollumfänglich über.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das vertragsgegenständliche Produkt (Webseite, Logo, Grafik etc.) zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, es selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird keinen Erstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit einer veränderten Webseite nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
Ungeachtet dessen stellt der Auftragnehmer in manchen Fällen kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern dem Auftraggeber für die Dauer des Geschäftsverhältnisses unentgeltlich zur Verfügung. Dies trifft zumeist bei der Verwendung von kostenpflichtigen Plugins und Entwicklungen bei CMS Systemen (zB in WordPress) zu. Wenn in diesen Fällen der Auftraggeber das Geschäftsverhältnis mit dem Auftragnehmer auflöst, so erlischt mit sofortiger Wirkung das unentgeltliche Nutzungsrecht des Auftraggebers an den betreffenden Lizenzschlüsseln. Dies kann zur Folge haben, dass eine Internetpräsenz nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Um dem entgegen zu wirken, hat der Auftraggeber nach der Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit dem Auftragnehmer die Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzung der betreffenden Lizenzschlüssel vom Auftragnehmer bzw. dem Drittanbieter zu erwerben. Diesbezügliche Informationen stellt der Auftragnehmer binnen zwei Monaten nach Vertragsbeendigung kostenlos zur Verfügung, danach ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Aufwandersatz zu verrechnen.
8. Vertragsbeendigung
Die Kündigung eines Vertrages durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden nach Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Kündigung tritt sofort in Kraft – ausgenommen sind längerfristige Leistungsverträge (Domain- und Webhosting, Wartung, Datenpflege, Servicepakete, etc.).
Die Kündigung eines längerfristigen Leistungsvertrages durch den Auftraggeber (Domain- und Webhosting, Wartung, Datenpflege, Servicepakete, etc.) muss mindestens zwei Monate vor Vertragsablauf erfolgen und tritt ab dem Folgemonat des jeweiligen Monats in Kraft, bis zu dem die Vorauszahlung getätigt wurde. Eine Rückvergütung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden. Sollte die Kündigung verspätet (nicht mindestens zwei Monate vor Vertragsablauf) erfolgen, so wird vom Auftragnehmer ein weiteres Jahr Laufzeit verrechnet.
9. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Webseite entstehen (Verlinkungen auf andere Webseiten etc.). Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Auftraggeber allein für den Inhalt verantwortlich.
Vom Auftragnehmer wird für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich vom Auftragnehmer stammen, keine Haftung übernommen.
Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für einen allfälligen Datenverlust. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber selbst für eine Datensicherung verantwortlich.